Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Referats BQ 21 des Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung sowie deren Sub-Domains, die unter www.schulenfoerdern.de veröffentlicht ist.

Das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung anhand der BITV-Kriterien im Zeitraum 08.06.2020 bis 31.08.2020 gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301549 / WCAG 2.1.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nicht vereinbar.

Nicht-barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm EN 301549 aktuell nicht erfüllt:

Nicht-Text-Inhalt (9.1.1.1)

Info und Beziehungen (9.1.3.1)

Ausrichtung (9.1.3.4)

Kontrast (9.1.4.3)

Tastatur (9.2.1.1)

Fokus-Reihenfolge (9.2.4.3)

Link kontextabhängige Funktion (9.2.4.4)

Fokus sichtbar (9.2.4.7)

Sprache der Seite (9.3.1.1)

Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen (9.3.3.2)

Syntaxanalyse (9.4.1.1)

Name, Rolle, Wert (9.4.1.2)

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

PDF-Downloads sind derzeit nicht vollständig in barrierefreier Version erstellt, sollen jedoch bei Bedarf durch zugängliche Versionen ersetzt werden.

Tabellen werden bis spätestens Ende 2020 barrierefrei verfügbar sein.

Aktuell wird die Website in ein responsives Design überführt.

Die oben angegebenen Punkte werden dabei beachtet und durch barrierefreie Alternativen ersetzt.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

Aktuell liegen keine weiteren Inhalte in dieser Form vor.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und zuletzt am 21.09.2020 überprüft.

Ergebnis: Die Website ist in einigen Bereichen für alle Personen bereits zugänglich gestaltet. Aktuell ist die Website jedoch noch nicht BITV-konform. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website sollen die Anforderungen berücksichtigt werden.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie bitte an: keks@ifbq.hamburg.de.

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

IfBQ

Beltgens Garten 25

20537 Hamburg

Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Datenschutzes.

Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Hamburger IT-Schlichtungsstelle

c/o Handelskammer Hamburg

Geschäftsbereich Recht & Fair Play

Adolphsplatz 1

20457 Hamburg

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.​​​​​​​

Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

Telefonische Sprechzeiten: Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr

Tel: (040) 428 23 2057